Für Betriebe
Betriebsärztliche Betreuung für Ihr Unternehmen
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Betriebsärztliche Betreuung für Ihr Unternehmen 〰️ 〰️
Hilfe im Dschungel von Arbeitsschutzvorschriften und Verordnungen
Sicheres Umsetzen des Arbeitsschutzes im Betrieb
Unterstützung bei Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbearzt und Berufsgenossenschaft
Leistungen nach ASiG §3 und ArbSchG
Teilnahme an ASA
Betriebsbegehungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge als Vorort-Untersuchung
Hilfe bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkatastern, Betriebsmittelaufstellungen
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Unterweisungen
Beratung und Unterstützung bei psychische Gefährdungsbeurteilung und psychische Gefährdungsanalyse
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Leistungen nach ASiG §3 und ArbSchG
Aufgaben von Betriebsärzten sind im Arbeitssicherheitsgesetz §3 hinterlegt:
Das Arbeitsschutzgesetz regelt Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit:
Beide gesetzlichen Regelungen bilden die Basis betriebsärztlicher Tätigkeit.
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Die Arbeitsschutzausschuss Sitzung ist ein Grundelement des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird insbesondere im ASiG durch §11 geregelt. Es werden Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes besprochen. Als Mitglieder nehmen der Arbeitgeber bzw. eine vom Arbeitgeber für den Arbeitsschutz bestellte Person sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, Betriebsräte und Sicherheitsbeauftrage und weitere eingeladene Personen teil. Typischerweise finden die ASA-Sitzung vierteljährlich statt.
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Arbeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, Sicherheitsvorkehrungen und der Gesundheitsschutz sind regelmäßig zu überprüfen. Betriebsbegehungen sind daher ein weiteres zentrales Element im Arbeitsschutz und sollen Gefährdungen frühzeitig erkennen und Verbesserungen einleiten. Es werden beispielsweise Maschinen und Anlagen, Arbeitsmittel, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, eine ergonomische Arbeitsgestaltung, die persönliche Schutzausstattung, Beleuchtung, Belüftung, Lärm, Gefahrstoffe sowie Ordnung und Sauberkeit überprüft. Nicht zuletzt wird in diesem Rahmen auch ein Auge auf die Dokumentationsunterlagen im Arbeitsschutz gelegt.
Ergebnisse und Erkenntnisse werden schließlich schriftlich in einem Protokoll festgehalten. -
Die Vorsorgeziffern für die Arbeitsmedizinische Vorsorge gehen aus Gefährdungsbeurteilung hervor. Sprich: welche/r Mitarbeiter*in welche Vorsorgeziffer bekommt, ist zuvor in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und hängt von der Tätigkeitsbeschreibung ab.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist also ein Ergebnis aus der vorherigen Gefährdungsanalyse und ein Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen können als Vorort-Untersuchungen durchgeführt werden. Sämtliche Geräte, Utensilien und Apparate finden sich in einem vollausgestatteten Betriebsarztmobil. Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und die Arbeitsmedizinische Vorsorge können durchgeführt werden.
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Der Arbeitgeber erstellt eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) als Ergebnis einer Analyse der durch ihn beauftragten Tätigkeiten. Bei dieser Analyse sollen Gefahren für Beschäftigte systematisch identifiziert und geeignete Schutzmassnahmen abgeleitet werden. Hierin sind Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, eingesetzte Betriebsstoffe, bisheriges Unfallgeschehen hinsichtlich Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutzgesetze (ArbSchG, BetriebSiV, GefahrstoffV) einzubeziehen. Unter der Vorstellung, dass der Unternehmer/ die Unternehmerin seine/ihre Arbeitsplätze am besten kennt, wird die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmer/in erstellt. Durch fachkundige Hilfe (z. B. Mitarbeiter, Sicherheitsfachkräften, Betriebsarzt und Betriebsräten) kann dieser Vorgang unterstützt werden. Der Prozeß bleibt jedoch eine Unternehmerverantwortlichkeit.
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Betriebsanweisungen sind schriftliche Dokumente, die klare Verhaltensregeln für Arbeitsverfahren, Betriebsmittel und den Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen und speziellen Arbeitsverfahren vorgeben. Betriebsanweisungen gehören zum Pflichtprogramm im Arbeitsschutz und werden in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert.
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Pflichtschulung für Beschäftigte, bei der über Gefährdungen am Arbeitsplatz und das richtige Verhalten informiert wird. Unterweisungen werden von fachkundigen Personen vorgenommen: Führungskräfte, und Vorgesetzte. Auch externe Fachkundige, wie z. B. Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte können zu Unterweisungsschulungen herangezogen werden. Unter besonderen Bedingungen sind Unterweisungen auch als Online-Schulung möglich. Unterweisungen sind wiederkehrend durchzuführen, schriftlich zu dokumentieren und gehören zu den Basis-Tools im Arbeitsschutz.
Die Preise richten sich nach Gebührenordnung der Ärzte.
Einen beispielhaften Überblick finden Sie auf folgenden Link des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte:
Sprechen Sie mich an und wir erarbeiten ein individuelles Angebot.